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Private Haftpflichtversicherung

Im deutschen Grundgesetz ist festgelegt, dass jeder, der einen Schaden bei anderen Personen oder Sachgütern verursacht, diesen auch begleichen muss. Ein solches Gesetz kann Sie, im Falle eines ungünstigen Unfalls oder Zwischenfalls, in den finanziellen Ruin treiben, da Schäden, gerade bei Personen, oft in die Millionenhöhe gehen!

Doch es gibt glücklicherweise eine Alternative, die private Haftpflichtversicherung. Obwohl vom Gesetz nicht als pflichtmäßig erklärt, so gehört diese Versicherung dennoch zu den wichtigsten Versicherungen die man abschließen sollte.

Eine private Haftpflichtversicherung deckt alle Ihre Alltagsrisiken zuverlässig ab, den Sach- oder Personenschaden, den Sie anderen Personen zugefügt haben, sei er aus Versehen, durch fahrlässiges oder sogar auch durch grob fahrlässiges Handeln entstanden, übernimmt die Versicherung.

Auch Ihre Familie können Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichern, wobei alle Kinder unter 7 Jahren nicht dazugehören, da diese laut Gesetz nicht haftbar sind. Außerdem benötigen alle Volljährigen Kinder über 18 Jahren eine eigene Haftpflichtversicherung, egal ob sie noch im selben Haushalt wohnen.

Eine Ausnahme stellen junge Erwachsene in der Ausbildung dar, welche dann bis zur Beendigung bei ihren Eltern mitversichert sind. Studenten sind sogar bis zum 27. Lebensjahr, egal ob sie bei Ihren Eltern oder am Studienplatz wohnen, im Versicherungsvertrag enthalten.

Allerdings sollten Sie immer auf die Aktualität Ihrer Versicherung achten und gegebenenfalls Ihre Versicherung erweitern oder aktualisieren.

Eine sinnvolle Erweiterung der privaten Haftpflichtversicherung ist die Ausfalldeckung, die für Forderungsausfälle einspringt. Wie oben schon erwähnt, deckt eine private Haftpflichtversicherung alle von Ihnen verursachten Schäden an anderen Personen ab, dies ist selbstverständlich auch im Umkehrschluss möglich.

Wenn also eine andere Person Ihnen einen Sach-, Vermögens- oder Personenschaden zufügt, dann übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers Ihren Schaden, falls der Verursacher über eine private Haftpflichtversicherung verfügt.

Da diese Versicherung allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es vorkommen, dass ein Verursacher den Schadensforderungen nicht nachkommen kann, was bedeutet, dass Sie auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, egal ob Sie mitschuldig oder völlig unschuldig waren. Sie bekommen also weder Schmerzensgeld, noch Ihren Verdienstausfall oder Sachschäden ersetzt.

Eine Ausfalldeckung ersetzt Ihnen Ihren Schaden wenn ein Schadensverursacher den Forderungen nicht nachkommen kann. Der Vorteil für Sie liegt also darin, dass Sie zu 100% gegen Schäden versichert sind.

Zudem ist der passive Rechtsschutz ein weiterer Vorteil der privaten Haftpflichtversicherung, da er eine Ergänzung der Rechtschutzversicherung darstellt. Denn der passiver Rechtsschutz schützt Sie vor unberechtigten Schadensersatzforderungen Dritter und deckt somit in einem solchen Fall alle Kosten von Sachverständigen und Anwälten bis hin zur Gerichtsversammlung ab.

Alles in allem sollten Sie auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung abschließen, da oft im Alltag Unfälle passieren und solche Unfälle Sie leicht in den finanziellen Ruin treiben können.